Barrierefreies Studieren, abweichende Prüfungsmethoden
Studierende mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen haben das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungsleistungen mit gleichem Inhalt und gleicher Leistung, aber in einem anderen flexiblen Modus (etwa längere Zeit, mündlich statt schriftlich u.ä.).
Studierende können die für sie notwendigen abweichenden Prüfungsmethoden entweder direkt mit den Lehrenden verhandeln oder einen formellen Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL) stellen (empfohlener Weg). Wird dieser Antrag genehmigt, müssen Studierende die abweichenden Prüfungsmethoden nicht mehr mit allen Lehrenden der Fakultät einzeln verhandeln, sondern können diesen den Antrag vorlegen und sich auf die dort getroffenen Abmachungen berufen.
Um einen Antrag einreichen zu können, benötigen Studierende einen ärztlichen Nachweis ihrer Beeinträchtigung, etwa über das Formular zur Bestätigung über studienrelevante Funktionsbeeinträchtigungen.
Weiters müssen Studierende das Antragsformular ausfüllen, auf dem auch aufgeführt wird, welche abweichenden Prüfungsmethoden beansprucht werden.
Studierende können sich vom Team Barrierefreiheit und/oder der Studienprogrammleiterin beraten lassen.
Fristen und Pflichten
- Ein Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden kann entweder direkt bei der SPL eingereicht werden oder über das Büro Barrierefreiheit (das sie dann an die SPL weiterleitet). Ein Antrag ist erst zusammen mit dem Nachweis über die Beeinträchtigung vollständig.
- Die Bearbeitungsfrist für den Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden beträgt 2 Monate. Direkt über die SPL geht es i.d.R. schneller (es sei denn in Ferienzeiten). Studierenden wird empfohlen, den Antrag möglichst früh zu stellen, damit die Bewilligung vorliegt, bevor sie sich zu Prüfungen anmelden.
- Studierende sind verpflichtet, Lehrende über die Inanspruchnahme genehmigter abweichender Prüfungsmethoden zu informieren. Die folgenden Fristen sind dabei einzuhalten:
- Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen): Spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin.
- Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: unmittelbar nach Zuteilung, spätestens in der ersten Einheit.
- Bei Exkursionen/Praktika: Spätestens bei der Anmeldung.
- Die praktische Organisation von Prüfungen mit alternativen Prüfungsmethoden (etwa Raumreservierungen, Prüfungsaufsicht) obliegt den Lehrenden (mit Unterstützung der Institutsreferent*innen der entsprechenden Institute). Studierende haben die Pflicht, Lehrende spätestens 4 Wochen vor der Prüfung auf diese Organisationsaufgabe aufmerksam zu machen.
Achtung
Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studienrichtungen (weiteres Studium, EC, anderes Lehramtsfach, etc.) gelten vielfach andere administrative Regelungen. Studierende sind gebeten, sich auf den jeweiligen Webseiten zu informieren.
