Barrierefreies Studieren, abweichende Prüfungsmethoden

Studierende mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen haben das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungsleistungen mit gleichem Inhalt und gleicher Leistung, aber in einem anderen flexiblen Modus (etwa längere Zeit, mündlich statt schriftlich u.ä.).

Studierende können die für sie notwendigen abweichenden Prüfungsmethoden entweder direkt mit den Lehrenden verhandeln oder einen formellen Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL) stellen (empfohlener Weg). Wird dieser Antrag genehmigt, müssen Studierende die abweichenden Prüfungsmethoden nicht mehr mit allen Lehrenden der Fakultät einzeln verhandeln, sondern können diesen den Antrag vorlegen und sich auf die dort getroffenen Abmachungen berufen.

Um einen Antrag einreichen zu können, benötigen Studierende einen ärztlichen Nachweis Ihrer Beeinträchtigung, etwa über das Formular zur Bestätigung über studienrelevante Funktionsbeeinträchtigungen.

Weitere müssen Studierende den Antrag auf abweichende Prüfungsmethode(n), auf dem auch aufgeführt wird, welche alternativen Prüfungsmethoden beansprucht werden. Überblick über mögliche alternative Prüfungsmethoden.

Studierende können sich vom Team Barrierefreiheit und/oder der Studienprogrammleiterin beraten lassen.

Fristen und Pflichten

  • Anträge können entweder direkt bei der SPL eingereicht werden oder über das Büro Barrierefreiheit (die sie dann an die SPL weiterleiten). Anträge sind erst zusammen mit dem Nachweis über die Beeinträchtigung vollständig.
  • Es kann bis zu 6 Wochen dauern, bis Anträge bearbeitet sind. Direkt über die SPL geht es i.d.R. schneller (es sei denn in Ferienzeiten). Studierenden wird empfohlen, die Anträge möglichst früh zu stellen, damit die Bewilligung vorliegt, bevor sie sich zu Prüfungen anmelden.
  • Studierende sollen Lehrende spätestens 4 Wochen vor den geforderten Prüfungen/Prüfungsleistungen über die Notwendigkeit alternativer Prüfungsmethoden informieren, damit genug Zeit bliebe, diese zu organisieren. In der Regel empfiehlt es sich, dass Studierende Lehrende bereits zu Beginn des Semesters kurz über ihre besondere Situation informieren.
  • Die praktische Organisation von Prüfungen mit alternativen Prüfungsmethoden (etwa Raumreservierungen, Prüfungsaufsicht) obliegt den Lehrenden (mit Unterstützung der Institutsreferent*innen der entsprechenden Institute). Studierende haben die Pflicht, Lehrende spätestens 4 Wochen vor der Prüfung auf diese Organisationsaufgabe aufmerksam zu machen.

Achtung

Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studienrichtungen (weiteres Studium, EC, anderes Lehramtsfach, etc.) gelten vielfach andere administrative Regelungen. Studierende sind gebeten, sich auf den jeweiligen Webseiten zu informieren.